01.04.2007, 13:45
Auch zu diesem Thema hilft Google:
Stuart,
Zitat:Die Freizügigkeitsbescheinigung kann für rumänische Staatsbürger nur unter bestimmten Voraussetzungen erstellt werden. Bei einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit muss eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Als Selbständiger muss die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Alle weiteren Nichtselbständigen müssen eine Prüfung Ihres Aufenthalts durch die Ausländerbehörde vornehmen lassen. Wenn eine ausländische Person hier nicht arbeitet oder plant, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, darf Sie sich nur als Gast für 3 Monate aufhalten.
Stuart,

"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." Groucho Marx