01.04.2007, 22:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2007, 22:43 von Dick-Milch.)
Stuart schrieb:Stimmt so nicht. Ohne eine selbstständige Tätigkeit (die auch jede Rumänin in D anmelden darf) oder Angestelltenverhältnis darf sie nur 3 Monate bleiben, .....@ Stuart: warum soll das so nicht stimmen? Kann da keine Widersprüche zu deinen Ausführungen erkennen!
So geht das: 3 Monate als BesucherIn nach Deutschland kommen, im Puff/FKK-Club arbeiten ohne sich als selbständig anzumelden (Steuersparmodell!), dann zurück nach Hause. Nach 3 Monaten Heimaturlaub sofort wieder zurück nach Deutschland, man hat ja so viele neue Freunde, die man besuchen will. Erneut 3 Monate als BesucherIn in Deutschland, dabei im Puff/FKK-Club arbeitend ohne sich als selbständig anzumelden. Dann wieder für 3 Monate zurück nach Rumänien. Schon ist ein Jahr rum!
Macht insgesamt doch 6 Monate Arbeitszeit im Puff pro Jahr.
Anmelden tun die meisten dieser Mädels eine selbständige Tätigkeit erst, wenn sie dazu "verpflichtet" werden: entweder durch korrekte Clubleitungen, die einen solchen Nachweis verlangen, oder durch Schicksal, sprich Polizei-Razzien, bei denen die Damen auffällig werden.
Aber auch hierbei gibt es einiges zu beachten, siehe auch:
http://www.donacarmen.de/?p=166