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(01.08.2021, 11:56)AusKoblenz schrieb: ja, ist früher besetzt.
fallen ja nicht direkt unter den Straßenstrich
Genau, das ist Privatgelände und rechtlich eher als Bordell oder Modellwohnung zu betrachten, daher können sie ihre "Öffnungszeiten" eigendlich selbst bestimmen
Es bedanken sich: Powerficker1