24.04.2007, 09:02
Das klingt für mich nach der Reaktion eines modernen Dienstleistungsunternehmens, das bemerkt hat, dass eines seiner Produkte gravierende Mängel aufweist und dass der Markenname darunter leiden würde, wenn nicht Schadensbegrenzung stattände. Ich persönlich denke, man kann mit einem Produkt oder einer Dienstleistung immer mal angehen; wenn der Verkäufer aber so reagiert, ist die Sache in Ordnung!
Absamer, der in seiner Wahlheimat leider feststellen musste, dass man oft Ungerechtigkeiten oder Fehler nur dann ausgebügelt bekommt, wenn man sich wie eine Wildsau aufführt. Dabei geht es auch ohne.
Absamer, der in seiner Wahlheimat leider feststellen musste, dass man oft Ungerechtigkeiten oder Fehler nur dann ausgebügelt bekommt, wenn man sich wie eine Wildsau aufführt. Dabei geht es auch ohne.