06.05.2007, 16:48
MERCI schrieb:Genau das meinte ich, vielen Dank! Ist bestimmt auch für andere leute hier von Interesse.Ja, aber die PEP ist doch für deinen beschriebenen Fall doch gar nicht indiziert, oder?
LG Merci
Beim RKI heißt es:
Ebenso ist eine routinemäßige HIV-PEP nach Vergewaltigung bei der gegebenen epidemiologischen Situation in Deutschland nicht indiziert. Dies schließt nicht aus, dass besondere Umstände im Einzelfall für die Durchführung eine PEP sprechen können und eine sorgfältige Abklärung des HIV-Risikos erfolgen sollte.
Es ist ja der HIV-Status deines Kunden nicht bekannt und wenn keine starke Hinweise auf eine hohe HIV-Prävalenz oä vorliegen, wird wohl von der PEP abgeraten.
So jedenfalls interpretiere ich die RKI-Informationen.
Grüße
Michael