22.05.2007, 07:10
Stuart schrieb:@Homme: Wie das LSH die Forumsregeln auslegt, solltest Du schon uns überlassen. AO ist weder gesetzeswidrig noch sittenwidrig. Auch nicht im Gewerbe.
Das ist nur teilweise richtig, ungeschützter Geschlechtsverkehr verstößt gegen die bayrische Hygieneverordnung, ist somit in Bayern eine Ordnungswidrigkeit, das gewerbliche Anbieten, Werben usw. einer Ordnungswidrigkeit ist wider den guten Sitten.
mfg
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.Matthäus 5,37