9 Zoll schrieb:Das ist nur teilweise richtig, ungeschützter Geschlechtsverkehr verstößt gegen die bayrische Hygieneverordnung, ist somit in Bayern eine Ordnungswidrigkeit, das gewerbliche Anbieten, Werben usw. einer Ordnungswidrigkeit ist wider den guten Sitten.
mfg
Hhmmm,
da Kenntnisse über Hygiene zu meinem Beruf gehören, müsste dies eine regionale Besonderheit des ÖDGD sein, Behörde des mittleren öffentlichen Gesundheitsdienstes (so ist die korrekte Bezeichnung), diese können zwar regional ausgelegt werden, aber davon habe ich momentan kene Kenntnis, werde mich aber erkundigen.
aber shit happens, dieser Dienst ist nicht berechtigt eine öffentliche Diskussion zu bestrafen, auch wenn Sie ihr Tätigkeitsfeld betrifft. So können wir hier im Forum munter weiter über AO diskutieren.
irru, der es begrüsst AO hier zu kanalisieren
viel spass beim ficken, wie ihr es wollt
der irru