21.01.2006, 16:05
Hallo Axel-S,
mal ganz losgelöst von dieser Diskussion hier: Es gibt meines Wissens kein Gesetz, welches einem Freier die Förderung der Prostitution unterstellt wenn er eine Dame des Gewerbes besucht die das nicht freiwillig macht. Hier gilt immer noch die klare Nachweispflicht seitens der Behörden, dass der Gast dies gewusst haben muss. Das ist aber bislang in solchen Fällen praktisch unmöglich.
Hierzu gibt es seit einigen Monaten eine heftig diskutierte Gesetzesinitiative, welche auch bei Nichtwissen des Gastes über die Umstände der Zwangsprostitution eine strafbare Handlung postuliert. Dieses Gesetz ist aber nicht in Kraft!
Gruß von Sir Thomas
mal ganz losgelöst von dieser Diskussion hier: Es gibt meines Wissens kein Gesetz, welches einem Freier die Förderung der Prostitution unterstellt wenn er eine Dame des Gewerbes besucht die das nicht freiwillig macht. Hier gilt immer noch die klare Nachweispflicht seitens der Behörden, dass der Gast dies gewusst haben muss. Das ist aber bislang in solchen Fällen praktisch unmöglich.
Hierzu gibt es seit einigen Monaten eine heftig diskutierte Gesetzesinitiative, welche auch bei Nichtwissen des Gastes über die Umstände der Zwangsprostitution eine strafbare Handlung postuliert. Dieses Gesetz ist aber nicht in Kraft!
Gruß von Sir Thomas