Sperrbezirk in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach etc.
Die Verordnung wurde 2022, für längere Zeit, unverändert weitergeschrieben:

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in
Kraft. Sie tritt am 30. Juni 2042 außer Kraft.
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RE: Sperrbezirk in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach etc. - von R696969 - 20.06.2025, 13:05