26.06.2025, 23:02
Zu dem Thema könnte man noch generell anmerken, dass es sich bei solchen privaten „Knöllchen“ rechtlich um Vertragsstrafen handelt. Und solche setzen immer voraus, dass ein Vertrag solchen Inhalts überhaupt abgeschlossen wurde!
Zitat z.B. aus https://www.adac.de/verkehr/recht/bussge...parkplatz/:
„Aus der Beschilderung am Parkplatz muss eindeutig hervorgehen, was Verstöße (beispielsweise kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten.“
Da es so einen Hinweis auf Vertragsbedingungen dort nirgends gibt, kann auch kein entsprechender Vertrag durch die Einfahrt abgeschlossen worden sein. Bei Hornbach übrigens auch nicht, dort sind eigentlich nur die Schranken das Problem ….
Der Vollständigkeit halber noch kurz zu den Schildern „Unberechtigt parkende Fahrzeuge können abgeschleppt werden“. Ja das könnten sie wirklich durch den Betreiber. Allerdings nicht solange noch ausreichend Parkraum für berechtigte Benutzer vorhanden ist, da dies gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen würde.
Ich parke öfter auf diesem Parkplatz vor Roller (wem auch immer er gehört) und werde es bei Bedarf auch erstmal weiterhin tun. Zumindest solange dort nicht neue Schilder auftauchen.
Gegen jede unberechtigte Forderung kann man Widerspruch einlegen. Man könnte sie streng genommen sogar ignorieren und erst einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen … falls ein solcher überhaupt jemals kommen sollte (was ich in solchen Fällen bezweifeln würde).
Abgesperrte Bereiche die offensichtlich gar nicht mehr als Parkraum bereitgestellt werden sollte man natürlich immer meiden, alleine schon wegen Abschleppgefahr.
Disclaimer zum Schluss: Dieser Beitrag stellt keine Rechtberatung dar sondern nur mein persönliches Verständnis der aktuellen Rechtslage.
Zitat z.B. aus https://www.adac.de/verkehr/recht/bussge...parkplatz/:
„Aus der Beschilderung am Parkplatz muss eindeutig hervorgehen, was Verstöße (beispielsweise kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten.“
Da es so einen Hinweis auf Vertragsbedingungen dort nirgends gibt, kann auch kein entsprechender Vertrag durch die Einfahrt abgeschlossen worden sein. Bei Hornbach übrigens auch nicht, dort sind eigentlich nur die Schranken das Problem ….
Der Vollständigkeit halber noch kurz zu den Schildern „Unberechtigt parkende Fahrzeuge können abgeschleppt werden“. Ja das könnten sie wirklich durch den Betreiber. Allerdings nicht solange noch ausreichend Parkraum für berechtigte Benutzer vorhanden ist, da dies gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen würde.
Ich parke öfter auf diesem Parkplatz vor Roller (wem auch immer er gehört) und werde es bei Bedarf auch erstmal weiterhin tun. Zumindest solange dort nicht neue Schilder auftauchen.
Gegen jede unberechtigte Forderung kann man Widerspruch einlegen. Man könnte sie streng genommen sogar ignorieren und erst einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen … falls ein solcher überhaupt jemals kommen sollte (was ich in solchen Fällen bezweifeln würde).
Abgesperrte Bereiche die offensichtlich gar nicht mehr als Parkraum bereitgestellt werden sollte man natürlich immer meiden, alleine schon wegen Abschleppgefahr.
Disclaimer zum Schluss: Dieser Beitrag stellt keine Rechtberatung dar sondern nur mein persönliches Verständnis der aktuellen Rechtslage.