Tricks der Polizei - Erfahrungen / Rechtslage
Wenn du niemanden erregst, außer vielleicht der Dame, dann trifft auch kein Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" zu.

Musst ja dein Auto nicht gerade auf der Zeil´ abstellen bevor du deine HH vernaschst. Ist anderswo eh schöner.

Ansonsten sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Wir sind ein freies Land und du ein freier Mensch - Liebe & Frieden für alle! Smile

Wo kämen wir denn da hin? Wäre ja noch schöner....tzzz:o

oli30 schrieb:...
Hintergrund ist einfach, daß mich ein Outdoortreffen mit einer HH schon reizen würde, aber was wenn da unsere Freunde Ordnungshüter dahinterhingen? Nicht auszudenken.

Für Erfahrungen dankbar,
Oli
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Tricks der Polizei - Erfahrungen / Rechtslage - von Riesling - 28.06.2007, 12:43