28.07.2007, 11:30
wobei die gewerbliche Nutzung erst einmal nachgewiesen werden muss... daher verschwinden wohl hier und da die Adressen aus den Anzeigen und werden nur telefonisch weitergegeben.
Habe auch schon gehört, dass der Nachweis durch tatsächlichen Vollzug erfolgn muss... sprich ein Beamter ruft an, macht einen Termin, kommt vorbei und hat tatsächlich Verkehr etc. mit der Dame. Damit wäre diese dann wohl dran...und bekommt ein Bussgeld...
Habe auch schon gehört, dass der Nachweis durch tatsächlichen Vollzug erfolgn muss... sprich ein Beamter ruft an, macht einen Termin, kommt vorbei und hat tatsächlich Verkehr etc. mit der Dame. Damit wäre diese dann wohl dran...und bekommt ein Bussgeld...