28.07.2007, 23:15
Die Gewerbsmäßigkeit ist - so weiss ich - erst beim 3. Mal gegeben. Auch bestehen Einspruchsmöglichkeiten. Die Durchsetztung des Baurechts ist da für die Behörde viel einfacher.
Auch bietet das deutsche Recht noch weitere Möglichkeiten den Damen das Leben sehr schwer zu machen. Das Ganze kostet auch nicht wenig - sowohl den Steuerzahler als auch die Damen.
Die Ermittlungen müssen in der Relation angemessen sein - das heisst, dass sich auch ein Erfolg einstellen muss.
Oft ist es dann für die Damen sinnvoller das Feld zu räumen.
reefdiver
Auch bietet das deutsche Recht noch weitere Möglichkeiten den Damen das Leben sehr schwer zu machen. Das Ganze kostet auch nicht wenig - sowohl den Steuerzahler als auch die Damen.
Die Ermittlungen müssen in der Relation angemessen sein - das heisst, dass sich auch ein Erfolg einstellen muss.
Oft ist es dann für die Damen sinnvoller das Feld zu räumen.
reefdiver