04.08.2007, 11:56
Susi schrieb:NEIN: da muss ich als betreiber.. widersprechen...kein fi-amt kann dich als steuereintreiber einsetzen... wennn ein mädchen ne steuer -nummer hat... nur sorry viele kapieren es nicht sind sie fein raus... ich werde never -ever fürs fi-amt gelder nehmen... bin ja kein zuhälter fürs fi-amt---die sollen jede woche kommen...und es selbst eintreiben... jauch wird sich freuen
wetten...![]()
susie
als ehrliche betreiberin musst du doch steuern zahlen, nimmst du tagesmiete fällt MWST an die du ab einem gewissen satz sogar taggleich abführen müsstest (das finanzamt kann die mietverträge von dir fordern)
nimmst du % was eigentlich gar nicht erlaubt ist, was dem finanzamt aber egal ist, so musst du auch hierfür MWST bezahlen, du müsstes tagebuch führen und den mädels ne quittung für ihren anteil ausstellen damit die eine nachweis haben
egal wie, du bist steuereintreiber das du nicht die einkommensteuer und dem MWST-anteil der Mädels ans finanzamt abführen musst steht auf einem anderen blatt
unlängst habe ich mal eine bericht über das pasha in köln gesehen, die behalten mit der tagesmiete die steuerpauschale nach düsseldorfer modell ein, und stellen den mädels eine steuerberater wenn nötig
auf http://www.busd.de/noframe/politik-n.htm findet man nützliches zum thema
VS