Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren
@wawi

Dieser Deutschtest wird von jedem verlangt, der auf Dauer in Deutschland bleiben will, also auch bei der Erteilung eines Heiratsvisas.

Es gibt - soweit ich weiß - nur 2 Ausnahmen:

1) Wenn der Antragsteller ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen kann. Ich glaube aber nicht, dass viele Pattayagirls dies vorweisen können.

2) Wenn die Frau Mutter eines deutschen Kindes, die das alleinige Sorgerecht hat und nicht verheiratet ist, mit dem Kind nach Deutschland ziehen will.

3) Wenn die Einreise aus einem Land erfolgt, für das diese Regel nicht gilt.

Fraglich ist natürlich auch, ob bei einer Heirat während des Aufenthaltes in der BRD, wobei die Heirat vorher nicht geplant war, die Frau dann wirklich wieder ausreisen muss um das Visa für Familienzusammenführung in Bangkok zu beantragen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Oder, ob eine mit einem Deutschen verheiratete Thai, die Deutschland mit Touristenvisa nur vorübergehend besucht und sich dann in Deutschland entschließt ihren Wohnsitz in die BRD zu verlegen, dann wieder zurück muss.

Die von der Legislative angegebenen Gründe sind "Totschlagargumente". Kein Abgeordneter traut sich was dagegen zu sagen, um nicht in eine falsche Ecke gestellt zu werden. Treffen wird es - wie immer - den normalen Bürger.
Und vielleicht ist dies ja auch gewünscht.

@kulab 96

Dabei sind die nicht mitgerechnet, die schon vorher aufgegeben haben.

Das Fazit aus der ganzen Sache: Thaigirls sucht euch keinen Deutschen zum heiraten.

reefdiver
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Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von kulab69 - 16.11.2007, 04:59
Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von reefdiver - 16.11.2007, 07:41