18.11.2007, 13:30
wawi schrieb:Für die unbefristete Aufenthalsgenehmigun nach einem Heiratsvisum, ist in Deutschland ein Sprachtest, nach wie vor, erst nach der Hochzeit erforderlich. Vorher würde er auch keinen Sinn machen, denn wenn die Hochzeit nicht stattfindet, muss sie wieder zurüch und braucht keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ich wiederhole mich. Nur für diese, ist der Sprachtest erforderlich.
Gruss wawi
hallo wawi,
das kann schon stimmen, aber es kommt ja erst gar nicht mehr soweit, wenn die frau kein heiratsvisum bekommt ohne einen sprachtest im goethe-institut in bkk.
zusätzlich müssen die frauen dann in deutschland 900 stunden absolvieren, vorher waren es 600 stunden, plus 30 stunden in denen sie über politik unterrichtet werden, da sie in thailand nicht viel davon mitbekommen.
dazu gehören name der kanzlerin, wie setzt sich das kabinett zusammen.
was ist der bundespräsident, was ist überhaupt demokratie u. ä.
gruß mandingo, der heute schon mal das nötigste gepackt hat.

es gibt wichtigeres im leben , als beständig dessen geschwindigkeit zu erhöhen. (mahatma gandhi)