21.11.2007, 22:35
wildschwein schrieb:Wer kann mir Fragen beantworten.
Ein Bekannter lebt mit seiner Thai in Scheidung, ihr Heiratvisum ist noch bis März08 gültig, geht anschaffen und ist hier nicht zum Deutschkurs gegangen was ein Muß ist.
a: muß sie zurück oder kann sie weiter hier bleiben?
b:bekommt sie wieder ein Visum (Heirat oder Tourist) ohne Basiskurs oder mit?
c:soll er sie bei der Botschaft anschwärzen wegen Scheinehe.
gruß wildschwein
zu a:eigentlich muß sie sobald sie nicht mehr bei ihrem mann gemeldet ist, zurück, die aufenthalts wird dann unwirksam.das geht normalerweise von alleine, er kann es aber beschleunigen wenn er hier in deutschland zum ausländeramt geht, die leiten dann ein erfahren ein,sollte sie einmal kontrolliert werden, hat sie zwar noch die aufenthaltserlaubnis bis märz 08, die aber ungültig sind.
zu b: sie hat keine chance auf ein visum, es sei denn du lädst sie ein nach deutschland. denn sie muss ausreisen.
zu c. die botschaft hat damit nichts zu tun, die bekommt zwar eine info über die frau, aber ausschlaggebend ist das ausländeramt, die die frau dann zur fahndung aussetzen.
mandingo
es gibt wichtigeres im leben , als beständig dessen geschwindigkeit zu erhöhen. (mahatma gandhi)