Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren
Ich nehe mal an, dass da der Zeitpunkt eine Rolle spielt. Ich kenne einen Fall, da hat der Mann aus Überzeugung geheiratet, sie war aber nur, auf die unbefirstete Aufenthaltsgenehmigung aus.

Mittlerweile hat sie die Deutsche Staatsbürgerschaft. Offiziell, ist sie zwar noch bei ihm gemeldet, besucht ihn auch noch gelegentlich, sie leben aber getrennt.

Ich glaube kaum, dass ihr Mann jetzt moch eine Chance hat, sie wegen Scheinehe zu belangen.

Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts
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Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von kulab69 - 16.11.2007, 04:59
Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von wawi - 22.11.2007, 19:04