Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren
@wildschwein

zu a: Ich denke Du meinst das Visa zwecks Zusammenleben in der BRD. Sie muss innerhalb von 3 Jahren den Nachweis erbringen. Sie bekommt sicher keine unbefristete Aufentshaltserlaubnis. Wahrscheinlich hat Sie schon einen neuen Freund, der Sie heiraten will.

zu b: Ich denke, dass Sie vom Ausländeramt eine neue Frist gesetzt bekommt. Ich gehe davon aus, dass Sie in der BRD bleibt.

zu c: Wer sagt denn, dass es eine Scheinehe war? Dafür müssen Beweise da sein. Wenn dir eine Straftat bekannt wird, so bist Du verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen. Die Scheinehe ansich ist - soviel ich weiss - nicht oder nur gering strafbar. Deshalb verlangt in der Regel das Standesamt und die Ausländerbehörde die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass es sich nicht um eine echte Ehe handelt. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist aber strafbar. Den Strafrahmen hat klausi hans schon genannt.

Den eigentlichen Knackpunkt hast Du nur am Rande erwähnt. Eine Ausländerin darf in der Regel vor Erteilung der unbefristeten Auftentshaltserlaubnis nicht selbstständig arbeiten. Wie läuft dann das mit dem Anschaffen? Und hat Sie eine Steuernummer?

reefdiver
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Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von kulab69 - 16.11.2007, 04:59
Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von reefdiver - 22.11.2007, 20:40