Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren
Für Tourivisa ist kein Sprachnachweis zu erbringen.

Es ist genau so wie Reefdiver geschrieben hat.

Für Heiratsvisum zurerst Deutschkurs A1 in Bangkok, mit Prüfung, Zertifikat muss vorgelegt werden. Ich meine es reicht auch, wenn die Frau gut deutsch spricht. Das prüft dann der Beamte in der Botschaft. Damit bin ich mir aber nicht 100%tig sicher.
Dieses Visum wird zum Zweck der Eheschließung erteilt. Damit kann sie für 3 Monate nach D und dann dort heiraten. Falls in TH geheiratet wird, hilft das auch nicht. Den für das dann nötige Familienzusammenführungsvisum muss auch Sprachkenntnis nachgewiesen werden.

Nach Eheschließung in D kann dann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Dafür ist außer der Heiratsurkunde sonst nichts nötig. Dieses wird je nach Beamten für 1-3 Jahre erteilt. In dieser Zeit hat die Frau Zeit den Integrationskurs zu besuchen und erfolgreich abzuschließen (Prüfung). Das sind die 900 Stunden von denen immer gesprochen wird. Nach Ablauf kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Dazu sollte sie den Integrationkurs vorweisen und passabel deutsch sprechen. Es besteht kein Anspruch auf eine unbefristete nach 3 Jahren, es kann auch nur wieder eine befristete erteilt werden. Normalerweise, wenn es keine Auffälligkeiten gab, wird aber nach 3 Jahren eine unbefristete erteilt.

Klausi
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Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von kulab69 - 16.11.2007, 04:59
Visaangelegenheiten: Vergabeverfahren - von klausi_hans - 24.11.2007, 07:50