04.12.2007, 11:33
sloopy schrieb:Da diese Behandlung eine neue Form der Akkupunktur darstellt, muß ich dir leider mittteilen,
daß das nicht unter die erstattungsfähigen Behandlungskosten fällt, da hier mehr der Vorsorge Rechnung getragen wird ...
sch... aber wohl nicht zu ändern. Da fällt mir ein: Ich Trottel hab eh vergessen, mir ne Rechnung geben zu lassen

g, thx &

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