27.12.2007, 20:27
hier mal der originaltext der meldung:
quelle: http://www.weinheim.de/servlet/PB/menu/1...index.html
sdm, belesen und informiert
Zitat:21. Dezember 2007
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Weinheim schließt weitere Bordelle
Auch bei der Hildebrandschen Mühle scheint eine andere Nutzung immer mehr möglich Keine neuen Anfragen mehr.
Die Stadt Weinheim geht mit weiter wachsender Entschlossenheit gegen Prostitution in ihrem Stadtgebiet vor. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat in dieser Woche drei Nutzungsuntersagungen für Bordelle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution ausgesprochen, wie Bürgermeister und Baudezernent Dr. Torsten Fetzner jetzt bestätigte. Unterdessen rückt eine alternative Nutzung der Hildebrandschen Mühle mittlerweile immer mehr in den Bereich des Möglichen. Fetzner und Oberbürgermeister Heiner Bernhard bestätigten, dass die Suche nach seriösen Immobilienentwicklern vorangeschritten sei.
Es gibt ein paar Investoren, die sich stark interessieren, so Fetzner. Und OB Bernhard wiederholte sein Angebot, bei einer anderen Art der Nutzung könnten städtische und staatliche Fördermittel fließen. Immer wieder war in den letzten Monaten von einer gemischten Nutzung mit einem Hotel und Gastronomie die Rede. Fetzner: Ich bin mittlerweile sehr zuversichtlich, dass kein Großbordell kommen wird.
Gestärkt durch eine Sperrgebietsverordnung, geht die Zweiburgenstadt seit einiger Zeit rigoros mit Bordellen um und verbietet Betriebe dieser Art, wenn es dazu gesetzliche Möglichkeiten gibt. An drei von insgesamt sechs Standorten hat
das Baurechtsamt nun eine Handhabe erkannt: Im Ortsteil Sulzbach, im Käsackerweg nahe des Naturin-Firmengeländes und in der Kapellenstraße unweit des Hauptbahnhofes. Unter anderem geht es darum, dass dort so genannte Wohnungsprostitution genehmigt war. Allerdings hatte die Polizei darüber Kenntnisse erlangt, dass jetzt wechselndes Personal seinem Gewerbe nachgeht, also keinesfalls dort wohnende Damen. In Sulzbach ist sogar eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug möglich, wie Rolf Pflästerer vom Weinheimer Baurechtsamt bestätigte.
In den anderen beiden Betrieben sah das Rathaus unter anderem wegen eines Betreiberwechsels einen Grund einzuhaken. Dort müsse allerdings eine gesetzliche Frist der Nutzungsuntersagung von zwei Monaten eingehalten werden.
Mit dieser harten Gangart gegenüber Prostitution gleicht die Bergstraßenstadt immer mehr die in Baden-Württemberg geltende Gesetzeslage aus, nach der in Städten über 35 000 Einwohner Prostitution grundsätzlich zulässig ist. Das führte dazu, dass sich die Stadt mit ihren 43 000 Einwohnern in der Vergangenheit oft gegen die Ansiedlung nicht wehren konnte. Auch eine Bau-Anfrage nach einem Großbordell in der denkmalgeschützten Hildebrandschen Mühle musste zunächst befürwortet werden.
Seit das Regierungspräsidium in Karlsruhe auf Drängen der Stadt aber eine Sperrgebietsverordnung erlassen hat, sieht sich Weinheim im Kampf gegen weitere Betriebe gestärkt. Das Vorgehen zeige mittlerweile auch präventive Erfolge, so Rolf Pflästerer. Er berichtet: Die Anfragen nach Bordellstandorten gehen im Moment gegen Null.
quelle: http://www.weinheim.de/servlet/PB/menu/1...index.html
sdm, belesen und informiert

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:man ....... bekennender Optikficker, der aber hin und wieder auch mal eine Auge zudrückt, solange der Rahmen stimmt!
