Ansichten einiger Länder zur Prostitution
Hier die Infos zu Österreich, entnommen aus der Wiki

Versuche, die Prostitution komplett zu verbieten, gab es in Österreich zuletzt unter Maria Theresia, die in den sogenannten Temesvarer Wasserschüben Prostituierte gemeinsam mit anderen "Asozialen" auf Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportieren ließ. Da dies aber anscheinend die Prostitution nicht eindämmte, setzte sich danach in Österreich beim Umgang mit der Prostitution im Wesentlichen das Regulationsprinzip durch, das Prostitution als notwendiges Übel toleriert und unter staatliche Kontrolle stellt. In Wien wurde bereits 1850 vom Polizeiwundarzt Dr. Nusser vorgeschlagen, Prostituierte polizeilich zu "konskribieren", sie zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Gesundheitsbücher werden seit der Neuregelung der Prostitution durch Wiens Polizeichef Anton Ritter von Le Monnier 1873 verpflichtend geführt. Prostituierte, die dieser Bestimmung nachkamen, wurden von der Polizei nicht beanstandet. Laut "Extra Blatt" vom 27. Oktober 1874 sind 6.424 Prostituierte mit Gesundheitsbüchern versehen und stehen unter ärztlicher und polizeilicher Controle. Nach der Ansicht der Polizei leben jedoch in Wien außer den oberwähnten 6.424 noch mindestens 12.000 Frauenzimmer von dem Erträgniß der freien Liebe, können jedoch nicht controliert werden. Diese Mädchen arbeiten zumeist in Fabriken und werden durch den geringen Arbeitslohn zu diesem Nebenverdienst getrieben. Von den conscribierten Dirnen sind 5.312 ledig, 902 verwitwet und 210 verheiratet. Die jüngste derselben ist 15 Jahre, die älteste 47 Jahre alt.

Das Verbot homosexueller männlicher Prostitution (§ 210 Strafgesetzbuch) wurde allerdings erst 1989 aufgehoben.Ein wesentlicher Grund für die Legalisierung der homosexuellen männlichen Prostitution war, dass durch die regelmäßigen Untersuchungen und die behördliche Registrierung die AIDS-Bekämpfung erleichtert wird.

Prostitution wird heute in Österreich zunächst einmal im Strafgesetzbuch geregelt. Prostitution an sich ist nicht verboten, laut § 207b (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) machen sich aber Freier von Prostituierten unter 18 Jahren strafbar. Strafbar sind außerdem entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216) sowie grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Amtsärztliche Untersuchungen werden im AIDS-Gesetz und im Geschlechtskrankheitengesetz vorgeschrieben. In den einzelnen Bundesländern behandeln Landesgesetze weitere Regelungen wie Registrierungspflicht und zeitliche und örtliche Beschränkungen. Am strengsten ist die Regelung in Vorarlberg. Dort ist Prostitution nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei aber bis jetzt kein Bordell bewilligt ist, sodass faktisch ein Prostitutionsverbot gilt.

Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei Prostitution um einen „sittenwidrigen Vertrag“; daher hat eine Prostituierte keine rechtliche Möglichkeit, ihr Entgelt einzufordern, wenn der Kunde nicht zahlen will (OGH 28. Juni 1989, 3 Ob 516/89)[14]. Laut Strafgesetzbuch § 216 ist es verboten sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen , sodass es keine Möglichkeit gibt, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.Prostituierte gelten aber als "selbständig Erwerbstätige” und sind seit 1986 einkommensteuerpflichtig und nach dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 1997 in die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG sowie in die Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen worden

Eine Studie eines Wiener Marktforschungsinstituts hat in den 1960ern ergeben, dass jeder zweite erwachsene männliche Österreicher mindestens ein Mal in seinem Leben die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt.

Im Gegensatz zu anderen Städten, wie dem Bahnhofsviertel in Frankfurt, der Reeperbahn in Hamburg oder dem Rotlichtbezirk Walletjes in Amsterdam, gibt es in den österreichischen Städten keine speziellen Rotlichtviertel. Die Prostitution zeigt sich eher räumlich verteilt und subtil ohne ausdrücklich aufzufallen. Lediglich in Wien gibt es entlang des Gürtels und angrenzenden Gebieten eine Häufung von Bordellen. Der Straßenstrich ist ebenso in diesem Gebiet konzentriert, sowie dem Stuwerviertel und dem nahe gelegenen Prater im 2. Wiener Gemeindebezirk. Weiters gibt es in fast jeder größeren Straße von Wien irgendeine Art von Sexshops, Swingerclubs, Peepshows oder eine Animierbars; die einheimische Bevölkerung nimmt das aber kaum wahr, erst bei näherem Hinsehen erkennt man das dichte Netz der Sexindustrie.


gab es in Wien 1.352 weibliche und 21 männliche registrierte Prostituierte mit Kontrollkarte. Die älteste Prostituierte war 2003 eine 71-jährige Österreicherin, die in der Leopoldstadt ihre Dienste anbot. Schätzungen für die Zahl der Frauen, die in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiten, reichen von 3.500 bis 6.000 Frauen, die pro Tag insgesamt geschätzte 15.000 Freier bedienen. Bis zur Ostöffnung bestand in beiderseitigem Interesse ein guter Kontakt zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene. Die Polizei ließ die Zuhälter ihre Reviere in Ruhe selbst regeln und erhielte dafür im Gegenzug Informationen aus der Verbrecherszene. Der Fall des Eisernen Vorhangs änderte allerdings die Situation und bewirkte einen Zustrom von jungen Frauen aus dem ehemaligen Ostblock nach Österreich, die bereit waren, für weniger Geld als die Österreicherinnen als Prostituierte zu arbeiten. Zusätzlich versuchten Mafiabanden aus dem Süden und Osten Europas auf den Strichen Österreichs Fuß zu fassen. In der Folge ging insbesondere in den 1990er Jahren die Zahl der legalen Prostutierten vorübergehend stark zurück, während die Zahl der illegalen stieg. Heute sind etwa 60 bis 80 Prozent der Prostituierten Migrantinnen, vorwiegend aus den ehemaligen Ostblockländern, darunter auch viele Tagespendlerinnen aus der nahe gelegenen Slowakei. So wurden beispielsweise von der Polizei mehrere Krankenschwestern erwischt, die in einer einzigen Nacht in Wien auf dem Straßenstrich mehr Geld verdient haben als in einem ganzem Monat im Krankenhaus in Bratislava. Die illegale Prostitution wird vom österreichischen Innenministerium vor allem wegen der Begleitkriminalität wie Menschenhandel, Zuhälterei und Gewaltdelikten wie Vergewaltigung als Problem gesehen. Die illegale Prostitution ist darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Problem. Bei einem Viertel der festgenommenen Geheimprostituierten haben die Gesundheitsbehörden Mehrfachinfektionen durch Geschlechtskrankheiten festgestellt. Registrierte Prostituierte gehören hingegen laut Gesundheitsbericht der Stadt Wien zur "gesündesten" Personengruppe. Wünschenswert wäre daher, die illegale Prostitution in eine legale überzuführen. Ähnlich wie die Behörden äußern sich auch verschiedene Menschenrechts- und Migrantenorganisationen, die auf die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Prostituierten hinweisen, das Thema Prostitution enttabuisieren wollen und eine bessere arbeits- und sozialrechtliche Anerkennung von Sexarbeit sowie die Beseitigung diskriminierender aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen fordern.Anfang 2007 wurde dieses Thema auch von der Politik aufgegriffen und darüber diskutiert, die Sittenwidrigkeit aufzuheben und eine rechtliche Lösung ähnlich wie in Deutschland einzuführen.
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Nachrichten in diesem Thema
Ansichten einiger Länder zur Prostitution - von Satyr - 28.12.2007, 02:01
Ansichten einiger Länder zur Prostitution - von Flatratefucker - 28.12.2007, 13:43