22.01.2008, 18:47
@ Roadrunner
Ablehnung auch , wenn man als Korrespondent
eingetragenes LSH-Mitglied ist und Deine
hiesige "Tätigkeit" zeitlich leider nicht
mit dem Schöffentum vereinbar ist.
Gruß, h ermes
Ablehnung auch , wenn man als Korrespondent
eingetragenes LSH-Mitglied ist und Deine
hiesige "Tätigkeit" zeitlich leider nicht
mit dem Schöffentum vereinbar ist.
Gruß, h ermes
Viel Bullshit und Fantasien geschrieben und damit leider die geliebte Freundin verärgert...