Hinweis von Mitstechern zu Krankheiten
@Nase: Es geht dabei weder um finanzielle Interessen noch um die Gesundheit von Forenmitgliedern!

So lange nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass eine Behauptung z.B. bez. einer Geschlechts-
krankheit der Wahrheit entspricht, handelt es sich um den Tatbestand der üblen Nachrede (§186 StGB).
Strafmaß bei öffentlicher Behauptung oder durch verbreiten von Schriften (z.B. hier im Forum) bis zu
2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Behauptet derjenige wissentlich die Unwahrheit, ist es eine Verleumdung (§187 StGB) und wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (5 Jahre bei öffentlicher Äußerung oder durch Schriften) oder mit
Geldstrafe bestraft.

Na, immer noch Interesse am Veröffentlichen nicht nachweisbarer Behauptungen???
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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Hinweis von Mitstechern zu Krankheiten - von my2cents - 21.02.2008, 20:05