21.02.2008, 20:05
@Nase: Es geht dabei weder um finanzielle Interessen noch um die Gesundheit von Forenmitgliedern!
So lange nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass eine Behauptung z.B. bez. einer Geschlechts-
krankheit der Wahrheit entspricht, handelt es sich um den Tatbestand der üblen Nachrede (§186 StGB).
Strafmaß bei öffentlicher Behauptung oder durch verbreiten von Schriften (z.B. hier im Forum) bis zu
2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Behauptet derjenige wissentlich die Unwahrheit, ist es eine Verleumdung (§187 StGB) und wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (5 Jahre bei öffentlicher Äußerung oder durch Schriften) oder mit
Geldstrafe bestraft.
Na, immer noch Interesse am Veröffentlichen nicht nachweisbarer Behauptungen???
So lange nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass eine Behauptung z.B. bez. einer Geschlechts-
krankheit der Wahrheit entspricht, handelt es sich um den Tatbestand der üblen Nachrede (§186 StGB).
Strafmaß bei öffentlicher Behauptung oder durch verbreiten von Schriften (z.B. hier im Forum) bis zu
2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Behauptet derjenige wissentlich die Unwahrheit, ist es eine Verleumdung (§187 StGB) und wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (5 Jahre bei öffentlicher Äußerung oder durch Schriften) oder mit
Geldstrafe bestraft.
Na, immer noch Interesse am Veröffentlichen nicht nachweisbarer Behauptungen???
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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