27.02.2008, 09:47
ich seh das so, die Feinstaubplakette ist durch das handschriftlich aufgeschriebene Kennzeichen eindeutig dem Auto zuzuordnen, also nicht übertragbar wie bespielsweise eine Vignette. Der Anwohnerausweis ist genauso eindeutig zu identifizieren, bei diesem besteht auch keine Plicht, diesen an die Scheibe zu kleben. Aus diesem Zusammenhang schließe ich, dass es bei der Feinstaubplakette ebenso ist, in einem anderen Auto kann sie eben gar nicht gültig sein, weil das Kennzeichen nicht identisch ist.
Gruss
catweazle
Gruss
catweazle
Victurus Vicero !