01.03.2008, 17:30
prinzenlust schrieb:......müsste den Berichteschreiber dann vor Gericht verklagen, den angeblichen Lügenbericht schildern und dazu noch sagen, dass der Service bei der betreffenden Dame in Wirklichkeit gar net so schlecht sein kann und dann kann man mal den Richter sehen der bei einem Negativ-Bericht über ein Fuck-Erlebnis in einem Internet-Berichteforum genau zwischen einer Meinungsäußerung (jeder kann sagen was er will, solange es nicht unwahr ist) oder einer bewußt falschen Behauptung von Tatsachen unterscheidet..................
Der Richter muß dann einen Ortstermin vornehmen, um sich von den Gegebenheiten persönlich zu überzeugen.......

Oder er beauftragt einen Gutachter. Ich würde natürlich sofort diese nicht schlecht honorierte Tätigkeit übernehmen...... :p

Gruß Sloopy.
