15.04.2008, 04:49
Wie der TÜV auf Nachfrage bestätigte, kann ein Autofahrer in Ausnahmefällen von der Airbagpflicht befreit werden.
Dem Antrag von Frau B. aus H. wurde allerdings erst stattgegeben, als die Antragstellerin persönlich vorstellig wurde.
Dem Antrag von Frau B. aus H. wurde allerdings erst stattgegeben, als die Antragstellerin persönlich vorstellig wurde.
![[Bild: 537-zu-grosse-brueste.jpg]](http://data.lustich.de/bilder/l/537-zu-grosse-brueste.jpg)