17.05.2008, 16:18
Zitat:Side Topic: ...künftig belangt werden können, wer jemanden unter "Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist", sexuell missbraucht,...Da fällt ganz spontan z.B. der "liebe" Fritzinger Josef aus Niederöstererech ein.
Zitat:Kauderwelsch: wenn sie "leichtfertig nicht erkennen", dass sie es mit einer Zwangsprostituierten zu tun haben. Wer etwa blaue Flecken bei einer solchen Frau ignoriert, müsste mit Strafe rechnen.Mit solchem nebulösen Kauderwelsch wird scheinheilige Volksverdummung betrieben. Die Umsetzung scheitert IMHO an folgenden Punkten:
1. Was ist Zwangsprostitution (Definition). Zwänge ökonomischer, psychischer (Hörigkeit. Einschüchterung etc.), physischer Art (Bedrohung der körperlicher Unversehrtheit...)
2. An welchen Verhaltensweisen, Begleitumständen, Befindlichkeiten,.....soll man(n) zweifelsfrei erkennen können, dass man(n) eine Zwangsprostituierte vor sich hat. Blaue Flecken alleine können bei man(n)/frau von allem Möglichen herrühren.
3. Mir ist kein Staat bekannt, in welchem solch eine Regelung bisher justiziabel umgesetzt ist.
4. Im Übrigen stehe ich auf dem Standpunkt ,dass man(n) Fälle in denen in Kombination eine Reihe von möglichen Indizien für Zwangsprostitution (äußerst devotes und verstörtes Verhalten des PSG wie z.B. Zusammenzucken bei bestimmten Bewegungen des Freiers, frische Brandverletzungen und blaue Flecken, PSG arbeitet mit Gipsverband, erkennbares Unbehagen und große Unsicherheit bei Ausführung der sexuellen Handlungen...) vorliegen, ggf. zur Anzeige bringen sollte.
So long
Hühnerhabicht