Freier von Zwangsprostituierten bestrafen?
Hühnerhabicht schrieb:4. Im Übrigen stehe ich auf dem Standpunkt ,dass man(n) Fälle in denen in Kombination eine Reihe von möglichen Indizien für Zwangsprostitution (äußerst devotes und verstörtes Verhalten des PSG wie z.B. Zusammenzucken bei bestimmten Bewegungen des Freiers, frische Brandverletzungen und blaue Flecken, PSG arbeitet mit Gipsverband, erkennbares Unbehagen und große Unsicherheit bei Ausführung der sexuellen Handlungen...) vorliegen, ggf. zur Anzeige bringen sollte.
Naja... wen willst Du da anzeigen? Ohne dass das Maedel mithilft kann man da nicht viel machen. Aber wenn diese Gesetzgebung so kommt, dann ist das eh Geschichte. Wer outet sich da im Zweifelsfall noch und liefert sich seinen Henkern damit womoeglich selbst aus? Wenn alle Gesetze so kurz gedacht sind, dann gute Nacht.
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Freier von Zwangsprostituierten bestrafen? - von freifahrschein - 13.05.2005, 09:54
Freier von Zwangsprostituierten bestrafen? - von Tranquillo69 - 18.05.2005, 15:28
Freier von Zwangsprostituierten bestrafen? - von Anubis - 17.05.2008, 16:31