21.05.2008, 17:24
Tanja_Regensburg schrieb:Es tut sich was.....
und siehe da, die zuständige Ministerin ist sich nicht einmal mehr sicher, ob das Gesetz bzw der Entwurf Sinn macht.
http://www.taz.de/1/politik/deutschl...ash=ea8d542498
Busserl Tanja
Ja, aber nur wegen der praktischen Schwierigkeit, nachzuweisen, dass man vorher hätte erkennen müssen, dass es sich um Zwang handelte.
Das Problem ist hier nur die Beweisfähigkeit, nicht die Absicht des GEsetzes.
Und: die Absicht ist sehr gut.