21.05.2008, 19:21
haraldhilfert schrieb:Ja, aber nur wegen der praktischen Schwierigkeit, nachzuweisen, dass man vorher hätte erkennen müssen, dass es sich um Zwang handelte.
Das Problem ist hier nur die Beweisfähigkeit, nicht die Absicht des GEsetzes.
Und: die Absicht ist sehr gut.
Die Absicht ist gut und förderungswürdig. Nur die aktuell geplante Umsetzung der guten Absichten
ist mal wieder unter aller Kanone!

Etwas schwachsinnigeres wie der aktuelle Entwurf konnte denen echt nicht einfallen.

Gute Wertung in der A-Note und wie üblich mal wieder totales Versagen in der Kür.
Wenn ich mir so einen Schwachfug anschaue, kommt bei mir regelmäßig die Frage auf, ob man sich
eigentlich einer Lobotomie unterziehen muß, bevor man es in der Politik zu etwas bringen kann.
Mich wundert es ja, das ausgerechnet die Rechte für eine Dämonisierung der Prostitution eintritt:
Schließlich sind es doch traditionsgemäß gerade diese scheinchristlichen Heuchler, die recht gerne
professionelle "Hilfe" in Anspruch nehmen...
BTW: Was mir in dem taz-Artikel auch auffiel war der etwas unglückliche Satzbau:
"die Ministerin für Freiheitsstrafen"
Eine bessere Bezeichnung konnten sie für die Zypresse echt nicht konstruieren...

Jetzt fehlt nur noch ein Artikel mit Schäuble als Minister für Terrorismus...



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(gefunden auf ibash.de)
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