21.05.2008, 21:15
haraldhilfert schrieb:Ja, aber nur wegen der praktischen Schwierigkeit, nachzuweisen, dass man vorher hätte erkennen müssen, dass es sich um Zwang handelte.Die Absicht dieses Entwurfs ist absolut nicht, ZP einzudaemmen. Dass er dazu nicht taugt sieht auch der Duemmste. Die Absicht ist lediglich, Handeln zu demonstrieren und dabei die Gewissheit zu haben, dass die Mehrheit der Waehler zustimmen. Etwas Verlockenderes kanns fuer einen Politiker gar nicht mehr geben.
Das Problem ist hier nur die Beweisfähigkeit, nicht die Absicht des GEsetzes.
Und: die Absicht ist sehr gut.