24.05.2008, 06:41
9 Zoll schrieb:S
2. durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
tja. 9zoll... dann dürftest du auch nicht hier posten...denn sobald du postest erfüllst du diese kriterien.
und welche RECHTE haben wir denn???Pflichten ham wir massig..aber rechte??
die "sogenannten" rechte sind nix andres als ein witz.. wo ist es denn in der praxis möglich,von einem gast,der einen besucht,das geld EINZUKLAGEN??
frag DU doch mal bei krankenkassen an,ob sie dich versichern,wenn du ihnen mitteilst was du beruflich machst?WENN sie es tun,dann zu einem horrenden satz.
Steuer? das finanzamt denkt,alle,die anschaffen,verdienen millionen..denen ist es egal WO du arbeitest,ob ss oder club oder wohnung etc.
zudem hätte die regierung es gerne,wenn die paar sachen,die uns das leben und arbeiten leichter machen(sollen), wieder rückgängig gemacht würden.
und dieser satz von dir: Die deutsche Gesetzgebung ist liberal und frauenfreundlich... tut mir leid.. vielleicht für solide frauen..aber für uns???????????is klar... ziwschen dem,was geschrieben steht,und dem,was TATSÄCHLICH ist bzw wie es gehandhabt wird,liegen welten!
grüssle
sweetie,die für eine entkriminalisierung ist.
Wenn Mod kommt - flach auf den Boden legen und um Hilfe rufen. Wenn keine Hilfe kommt: Viel Glück!
