29.05.2008, 11:53
...so wie es sich liest, hat eine Dame zufällig herausgefunden, dass eine Selbstbedienungszapfsäule
bei Beträgen zwischen 71 und 80 Euro keine Abbuchung durchführt und dieses Wissen fleißig genutzt.
Dabei waren die Richter wirklich kreativ: Da ja die normalerweise in Frage kommenden Paragraphen
des StGB wie Diebstahl, Unterschlagung, Einbruch, etc. nicht greifen, werfen sie jetzt der Frau für den
Vorgang des Einführens der Bankkarte und des Tankens Computerbetrug (sic!) vor...
Klingt abenteuerlich? Lest selbst: http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php...doch-nicht
bei Beträgen zwischen 71 und 80 Euro keine Abbuchung durchführt und dieses Wissen fleißig genutzt.
Dabei waren die Richter wirklich kreativ: Da ja die normalerweise in Frage kommenden Paragraphen
des StGB wie Diebstahl, Unterschlagung, Einbruch, etc. nicht greifen, werfen sie jetzt der Frau für den
Vorgang des Einführens der Bankkarte und des Tankens Computerbetrug (sic!) vor...
Klingt abenteuerlich? Lest selbst: http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php...doch-nicht
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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