Im TV - "Alltag im Großbordell"
#6
Arbeitsverträge in der Prostitution sind erlaubt, nur der Arbeitgeber hat keine Weisungsbefugnis, was den Service der Dame angeht und es gibt keine Kündigungsfreisten..
Arbeitsverträge sind keine Zuhälterei!
Das Problem dabei ist, dass sie unbefristet sein müssen, da jede Sexarbeiterin von heute auf morgen aufhören kann.
Solche Arbeitsverträge machen nur Sinn, wenn eine längerfristige Zusammenarbeit geplant ist.

Ich finde es nicht gut, dass hier mit Halbwahrheiten spekuliert und sofort Unlauteres unterstellt wird.

Werde mir diesen Beitrag ansehen und erst danach urteilen. Habe auch beschlossen mir diesen Club eventuell näher anzusehen, damit ich dann urteilen kann, ob dies eine Möglichkeit wäre für andere Kolleginnen abgesichert zu arbeiten.

Es wäre mit Sicherheit nicht schlecht, wenn darüber als Arbeitnehmer die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgedeckt wäre.

Bei verdi gibt es bereits Musterverträge für die Sexarbeit, ich kenne persönlich aber erst eine Dame, die soe einen Vertag mit ihrem Betreiber abgeschlossen hat.

Busserl Tanja
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