12.06.2008, 13:16
Hier der Link zum Arbeitsvertrag...
Bei der Gewerkschaft verdi, Besondere Dienstleistungen, Arbeitsplatz Prostitution
http://besondere-dienste.hamburg.verdi.d...itsvertrag
Urlaub vom Bordell – Musterarbeitsvertrag
Das neue Prostitutionsgesetz gibt den BordellbetreiberInnen die Möglichkeit mit den Prostituierten Arbeitsverträge abzuschließen.
Laut einer Mitarbeiterin der "Mitternachtsmission" ist die neue Möglichkeit, Arbeitsverträge abzuschließen, von ClubbetreiberInnen in Dortmund positiv aufgenommen worden.
Prostituierte, die im Rahmen der Studie "Arbeitsplatz Prostitution" befragt wurden, sahen in Arbeitsverträgen durchaus eine Chance für bessere Arbeitsbedingungen. Sie wünschten sich Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Verdienst, Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub und Steuerpflicht.
Ein Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Zeitpunkt und Beginn des Arbeitsverhältnisses
Dauer bei befristeten Verhältnissen
der Arbeitsort/ die Orte
kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit
Angaben zur Vergütung
Dauer des Erholungsurlaubes
Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
Hinweis auf Tarifverträge sofern vorhanden
Hinweis auf Sozialversicherungspflicht
Besondere Formen des Gesundheitsschutzes
Entgeldsicherung im Fall der durch Erwerbsunfähigkeit verursachten Arbeitsunfähigkeit
Den Beitrag werde ich mir ansehen und dann eventuell dort "probearbeiten" ;-)
erst dann kann ich urteilen, was es damit genau auf sich hat.
Arbeitsverträge, bei denen die Sexarbeiterinnen sozial und krankenversichert sind, wären sicher wünschenswert, ich gebe aber zu, dass das nicht einfach ist, das liegt zum einen an den Clubs, zum anderen an den Sexarbeiterinnen selbst.
Busserl Tanja
Bei der Gewerkschaft verdi, Besondere Dienstleistungen, Arbeitsplatz Prostitution
http://besondere-dienste.hamburg.verdi.d...itsvertrag
Urlaub vom Bordell – Musterarbeitsvertrag
Das neue Prostitutionsgesetz gibt den BordellbetreiberInnen die Möglichkeit mit den Prostituierten Arbeitsverträge abzuschließen.
Laut einer Mitarbeiterin der "Mitternachtsmission" ist die neue Möglichkeit, Arbeitsverträge abzuschließen, von ClubbetreiberInnen in Dortmund positiv aufgenommen worden.
Prostituierte, die im Rahmen der Studie "Arbeitsplatz Prostitution" befragt wurden, sahen in Arbeitsverträgen durchaus eine Chance für bessere Arbeitsbedingungen. Sie wünschten sich Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Verdienst, Abwesenheit durch Krankheit, Urlaub und Steuerpflicht.
Ein Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Zeitpunkt und Beginn des Arbeitsverhältnisses
Dauer bei befristeten Verhältnissen
der Arbeitsort/ die Orte
kurze Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit
Angaben zur Vergütung
Dauer des Erholungsurlaubes
Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
Hinweis auf Tarifverträge sofern vorhanden
Hinweis auf Sozialversicherungspflicht
Besondere Formen des Gesundheitsschutzes
Entgeldsicherung im Fall der durch Erwerbsunfähigkeit verursachten Arbeitsunfähigkeit
Den Beitrag werde ich mir ansehen und dann eventuell dort "probearbeiten" ;-)
erst dann kann ich urteilen, was es damit genau auf sich hat.
Arbeitsverträge, bei denen die Sexarbeiterinnen sozial und krankenversichert sind, wären sicher wünschenswert, ich gebe aber zu, dass das nicht einfach ist, das liegt zum einen an den Clubs, zum anderen an den Sexarbeiterinnen selbst.
Busserl Tanja