Im TV - "Alltag im Großbordell"
#15
Zitat:Weisungsgebundenheit
- Loyalitätspflicht dem Arbeitgeber gegenüber
- Nebenerwerbsverbot
- Kündigungsfristen beiderseitig ( ab gewisser Betriebsgröße greift der erweiterte Kündigungsschutz)
aus.

Das ist für Arbeitsverträge in der Sexarbeit nicht erlaubt.

Deshalb bin ich ja skeptisch, ob dies funktionieren wird.

Abrechnungen mit Arbeitsvertrag würden dann anderst funktionieren, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, bin mir aber nicht mehr sicher.
Soweit ich mich an das Modell erinnere gäbe es dann ein Grundgehalt mit Provision, also ein sicheres Einkommen plus mehr, wenn die Sexarbeiterin mehr leistet.
Für mich persönlich ist es eigentlich unternehmerischer Selbstmord eine Sexarbeiterin fest anzustellen, aber es scheint ja schon vereinzelt zu funktionieren.
Mir persönlich ist die Selbständigkeit lieber..... trotzdem sollte man solche Modelle durchdenken und eventuell auch ausprobieren..... Vielleicht funktioniert es mit der Anstellung auf 450 € Basis????
Interessant wäre es sicher für die ein oder andere Kollegin, die fest an einem Arbeitsplatz arbeitet und das über sehr langen Zetraum, z.B. aus familiären Gründen....
Lassen wir uns überraschen und schauen erst mal den Bericht an, dann kann man darüber sicher besser diskutieren.
Ich hoffe nur ich kann hier SWR empfangen in Bayern, sonst muss ich warten, bis man das irgendwo im Internet abrufen kann.


Busserl Tanja
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