12.06.2008, 18:37
Für die Abgabenlast ins besondere für die Krankenkassen ist eine Anstellung mit 450€ Grundlohn irrelevant, da die Gesamteinkünfte Maßgeblich sind, so auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Kapitalerträge.
Bei privaten Krankenkassen ist das Einkommen irrelevant.
Eine Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze und somit Sozialversicherungspflichtig in der Gleitzone bringt aber gewaltige Vorteile wenn die anderen Einkünfte nicht nachweisbar sind. Soll ja schon vorgekommen sein.
Ein Arbeitsverhältnis ohne Weisungsbefugnis und Kündigungsfrist macht keinen Sinn,
wann die Arbeitnehmer kommen und gehen und tun und lassen was sie wollen kann kein Anspruch auf Gehalt entstehen.
Bei privaten Krankenkassen ist das Einkommen irrelevant.
Eine Anstellung über der Geringfügigkeitsgrenze und somit Sozialversicherungspflichtig in der Gleitzone bringt aber gewaltige Vorteile wenn die anderen Einkünfte nicht nachweisbar sind. Soll ja schon vorgekommen sein.
Ein Arbeitsverhältnis ohne Weisungsbefugnis und Kündigungsfrist macht keinen Sinn,
wann die Arbeitnehmer kommen und gehen und tun und lassen was sie wollen kann kein Anspruch auf Gehalt entstehen.