Hallo schnaksel,
ich meine, es sollte hier wenn möglich doch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, die vertraulich behandelt wird. Es lag hier eindeutig eine Freiheitsberaubung vor, nachdem die Türe verschlossen, der Schlüssel abgezogen und du dich erst freikaufen musstest. Da sind strafrechtliche Tatbestände erfüllt. Dem Kerl gehört das Handwerk gelegt und er verdient seine gerechte Strafe. In der Gefahrensituation hast du dich absolut korrekt verhalten, eine körperliche Auseinandersetzung wäre zu riskant gewesen.
Lieber Gruss von Winne
ich meine, es sollte hier wenn möglich doch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, die vertraulich behandelt wird. Es lag hier eindeutig eine Freiheitsberaubung vor, nachdem die Türe verschlossen, der Schlüssel abgezogen und du dich erst freikaufen musstest. Da sind strafrechtliche Tatbestände erfüllt. Dem Kerl gehört das Handwerk gelegt und er verdient seine gerechte Strafe. In der Gefahrensituation hast du dich absolut korrekt verhalten, eine körperliche Auseinandersetzung wäre zu riskant gewesen.
Lieber Gruss von Winne