13.08.2008, 18:05
Sex_Scout schrieb:Wenn da oben steht "einem Menschenhandel nach... § 233..." dann ist der Text des § 233 da hereingezogen und da steht:
Nein, es ist der § 232...
StGB § 232 schrieb:StGB § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(1) ... Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.
Und wer im Strafrechtskommentar nachliest, wie denn die Juristen in diesem Fall den Terminus "zu etwas bringen" definieren (u.a. auch das Wecken von Neugierde), der kann sich leicht ausrechnen, warum etliche Betreiber bei Mädels unter 21 gewisse "Bauchschmerzen" haben...