27.08.2008, 00:24
Kein Witz sondern nur einer von mehreren Fällen!
Wiederholte Ausübung der verbotenen Prostitution Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstraße
Am 11.01.2008 wurde aufgrund eines einschlägigen Inserates in einer Münchner Tageszeitung eine 57-jährige Frau von einem Scheinfreier der Münchner Polizei zunächst telefonisch und später persönlich kontaktiert. Dabei bot sie für 70 in der Stunde Geschlechtsverkehr und Oralverkehr ohne Kondom an. Durch den Scheinfreier konnte die Kroatin in ihrer Wohnung überführt werden.
Die Gerichtsverhandlung fand am 06.05.2008 beim AG München statt. Die Angeklagte räumte den ihr zur Last gelegten Sachverhalt ein. Infolge des vierten Verstoßes dieser Art und wegen des Umstands, dass noch eine offene Bewährung hinsichtlich drei gleichgelagerter Fälle bestand, wurde die Angeklagte zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
http://mucportal.de/blog/?p=11356
Busserl Tanja
Wiederholte Ausübung der verbotenen Prostitution Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstraße
Am 11.01.2008 wurde aufgrund eines einschlägigen Inserates in einer Münchner Tageszeitung eine 57-jährige Frau von einem Scheinfreier der Münchner Polizei zunächst telefonisch und später persönlich kontaktiert. Dabei bot sie für 70 in der Stunde Geschlechtsverkehr und Oralverkehr ohne Kondom an. Durch den Scheinfreier konnte die Kroatin in ihrer Wohnung überführt werden.
Die Gerichtsverhandlung fand am 06.05.2008 beim AG München statt. Die Angeklagte räumte den ihr zur Last gelegten Sachverhalt ein. Infolge des vierten Verstoßes dieser Art und wegen des Umstands, dass noch eine offene Bewährung hinsichtlich drei gleichgelagerter Fälle bestand, wurde die Angeklagte zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
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Busserl Tanja