26.09.2008, 08:33
Kassiopeia schrieb:Bei all meiner bescheidenen Naivität, finde ich die Eingangsfrage nicht verkehrt und hoch interessant.
Ich finde die Frage auch nicht verkehrt.
Kassiopeia schrieb:Die gute Mama kann zwar keine riesigen Sprünge machen, aber ein Grundetat ist vorhanden.
Kassiopeia schrieb:Nun hätte ich gerne ein paar Antworten gelesen und zwar Fakten, keine Stammtischparolen.
Ich war mit einer Thai verheiratet und aus der Ehe entstand ein Kind, für welches ich Unterhalt zu zahlen habe (nämlich 17% vom Einkommen zzgl. Kindergeld). Dabei spielt es keine Rolle ob meine Ex mit dem Kind in der Schweiz oder in Thailand lebt. Die Frauenalimente können bei einer Auswanderung gekürzt werden (Antrag beim Gericht), weil die Lebenskosten in Thailand geringer sind als in der Schweiz. Die Kinderalimente sind jedoch nicht antastbar. Ergo zahle ich weiterhin meine 1000 Franken (ca. 625 Euro) für den Sohnemann, auch wenn meine Ex in Thailand leben würde. Und mit 625 Euro kann eine Thai sehr wohl riesige Sprünge machen, finde ich.
Das hier ist keine Stammtischparole sondern aus dem Leben gegriffen...

Mit Käse fängt man Mäuse. Mit Mäusen fängt man Thaigirls...