13.10.2008, 05:45
ruebe schrieb:wie gesagt....der deutsche freier muss zahlen, weil das kind bei nachgewiesener vaterschaft eben auch deutsche® ist....das hat mit thailand dann gar nichts mehr zu tun....
So einfach sehe ich das ganze aber nicht ! Ich habe da etwas "Erfahrung" Nein ich habe keine Nutte geschwängert !

Ein uneheliches Kind in Deutschland, untersteht der Vormundschaft des Jugendamtes. Das Jugenamt "treibt" den Unterhalt bei und vertritt die Interessen des Kindes. Dies aber nur solange, wie sich das Kind in Deutschland aufhällt.
Zieht das Kind ins Ausland, oder weilt dort, ist das deutsche Jugendamt nicht mehr zuständig und hat mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun. :nein: Die Kindesmutter muss dann mit Hilfe von Anwalt, Gericht und evt. Behörden sich selbst darum kümmern Unterhaltsansprüche durchzusetzen.
Das denke ich, ist aber äußerst schwierig und kostspielig und so weden die meisten Ladys in Thailand gar nicht die Mittel dazu haben.
Sniper..der in einem solchen Fall freiwillig zahlen würde, bei erwiesener Vaterschaft !
