13.10.2008, 19:02
ruebe schrieb:...es kann dem mann übrigens noch etwas ganz anderes blühen, sollte die vaterschaft festgestellt werden....die thai kann mit ihrem "deutschen kind" anschließend nämlich ganz einfach nach deutschland einreisen und dann greift die unterhaltspflicht sogar auch noch für die frau...ob verheiratet oder nicht spielt dabei keine rolle...Also DAS ist mir neu. Seit wann muss man an eine Frau, und sei es die Mutter seines Kindes, unterhalt zahlen, obwohl man nie verheiratet war? Davon höre ich zum ersten mal...
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Sarado, der wohl was verpasst hat.