14.10.2008, 14:03
Zitat:Unverheiratete Mütter haben gegenüber dem Vater ihres Kindes nicht nur einen Unterhaltsanspruch für das Kind, sondern auch für sich selbst, wenn sie wegen der Erziehung des Nachwuchses nicht arbeiten können.
Da fehlt noch der Zusatz "oder wollen" am Ende. Kann ein Arbeitskollege ein Lied von singen: Seine Verflossene hätte gekonnt aber wollte nachweislich nicht. Bis ein gerichtsverwertbarer Nachweis gefunden und das Gericht den Nachweis anerkannt hatte, waren fast drei Jahre ins Land gegangen, in denen er latürnich weiterhin blechen durfte.
Würde die Arbeitswilligkeit der Mütter von den Gerichten nach den selben Regeln beurteilt wie dies bei HartzIV-Ermpfängern erfolgt, müssten einige Männer nichts mehr an ihre Verflossenen zahlen. Aber so wird es den Damen der Schöpfung halt mal wieder einfach gemacht. Sicher: Ein Kind aufziehen ist nicht ohne aber spätestens ab Kindergartenalter sind zumindest Aushilfsjobs realisierbar.
Würde mich allerdings mal interessieren, wie sich das klassische Thai-Bargirl aus der Affäre ziehen will von wegen nicht arbeiten können und so...

Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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