14.10.2008, 14:37
my2cents schrieb:Sicher: Ein Kind aufziehen ist nicht ohne aber spätestens ab Kindergartenalter sind zumindest Aushilfsjobs realisierbar.
...deshalb muss man(n) ja auch im normalfall nur 3 jahre lang zahlen...anschliessend kann das thaigirl wieder ihrer gewohnten arbeit nachgehen

hier ein artikel, der das thema nochmal von einem anderes aspekt beleuchtet...
Zitat:Vaterschaftsanerkennung und Bleiberecht
Im Folgenden dokumentieren wir den Beitrag von Rechtsanwalt Ludwig Gemeinhardt aus dem Infobrief Juli-August 2006 von Proasyl/Flüchtlingsrat Essen
Seit einiger Zeit wird in der Presse vermehrt über so genannteScheinvaterschaften, in denen rechtsmissbräuchlich ein Bleiberecht erschlichen worden sein soll, berichtet. Dieses geschieht vor dem Hintergrund folgender Gesetzeslage:
Seit 1993 ist geregelt, dass auch nichteheliche Kinder deutscher Väter mit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sofern eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. 1998 wurde dann eine Vaterschaftsanerkennung erheblich vereinfacht. Insbesondere ist seitdem nur noch die Anerkennung des Vaters und die Zustimmung der nicht verheirateten Mutter des Kindes erforderlich - nicht mehr aber des Kindes, vertreten durch das Jugendamt.
Bei dieser Gesetzeslage besteht die Möglichkeit, dass ein uneheliches Kind einer ausländischen Mutter allein durch eine Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsbürgers mit Zustimmung der Mutter deutscher Staatsbürger wird, auch wenn der deutsche Staatsbürger weder der biologische Vater ist noch irgendeine familiäre Beziehung zu dem Kind unterhält. Die Mutter erhält dann in der Regel ebenfalls ein Bleiberecht in Deutschland. Es liegt auf der Hand - alles andere wäre weltfremd -, dass in der Vergangenheit in dem einen oder anderen Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.
Es verwundert auch nicht, dass viele Ausländerbehörden ihre Bedenken gegen diese Vorgehensweise hatten. Einige Gerichte lehnten bei einem entsprechenden Sachverhalt auch ein Aufenthaltsrecht der Mutter als rechtsmissbräuchlich herbeigeführt ab.
Nach zutreffender Ansicht, die unter anderem auch vom Innenministerium NW und anderen Gerichten geteilt wird, ist zur Zeit die Gesetzeslage aber eindeutig. Das Kind wird deutscher Staatsbürger und die Mutter erhält ein Aufenthaltsrecht, auch wenn der deutsche Staatsbürger lediglich die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.
Das Ausmaß der Fälle, in denen auf einem entsprechenden Wege ein Bleiberecht erwirkt wurde, hält sich im übrigen in Grenzen. Während eines Jahres (April 2003 bis März 2004) soll nach einer Erhebung der Innenministerkonferenz in 2338 Fällen einer unverheirateten ausländischen Mutter eines deutschen Kindes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sein. In diesen Fällen sind aber auch normale Fälle, in denen der biologische Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, enthalten. Über das Ausmaß der so genannten Scheinvaterschaften gibt es keinerlei gesicherte Erkenntnisse.
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2390/