20.11.2008, 18:43
Zitat:hurengänger;357314]doch das wäre ungsetzlich, ich wundere mich langsam wo manche ihre weisheit hernehmen.ANZEIGE ?? Natürlich nicht, denn das bewegt sich überhaupt nicht in einem strafrechtlichen Rahmen - und Nötigung schon gar nicht! Also, wenn man keine Ahnung hat, lieber zweimal nachdenken!! Es ist nicht entscheidend, was jeder von uns gerne möchte, sondern wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind!
stell die heizung,wasser oder strom ab und du handelst dir eine anzeige wegen nötigung einselbst wenn er keine nebenkosten bezahlt.
Heizung abstellen? Der Miet(Nomade) könnte dies im Rahmen einer sofortigen zivilrechtlichen Klärung und einer dann vielleicht Einstweiligen Verfügung versuchen, dies schnell rückgängig zu machen, so dass z.B. die Heizung wieder läuft.
Allerdings würde ich als Vermieter nicht versuchen, die Mietrückstände mit Hilfe einer (plötzlich) nicht funktionierenden Heizung oder gar mit einigen Leute von der Russen-Mafia, was immer das auch ist (???) durchzusetzen, dann lieber trotz verlorenem Geldes eine Räumungsklage durchsetzen ..... da kann man sich wirklich einen kloppen, wenn der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung und dem Möbelwagen anrückt!
Knallerkalle
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Glücklich sind die Zikaden,
denn sie haben stumme Frauen!
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