01.12.2008, 17:57
Freispruch für "X-Treff"-Inhaber - Stand 2007
47-Jähriger aus Seligenstadt stand als mutmaßlicher Zuhälter vor Landgericht
HANAU (stö). Im Prozess "Gewerbsmäßige Ausbeutung durch Prostitution" am Hanauer Landgericht, in dem ein 47- jähriger Mann aus Seligenstadt und Inhaber des Etablissements "X-Treff" in Hammersbach auch wegen Einschleusen von Ausländern, Zuhälterei und Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz angeklagt war, gab es überraschend einen Freispruch.
So entschied jetzt nach mehreren Verhandlungstagen die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Klaus Frech, obwohl Staatsanwalt Tobias Wolf für den gelernten Heizungsinstallateur wegen der angeklagten Tatvorwürfe eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten beantragt hatte. Die Kammer stützte sich in der Urteilsentscheidung im Wesentlichen auf das Gutachten einer noch kurzfristig geladenen Sachverständigen des Berliner Bundesverbandes für sexuelle Dienstleistungen, die auf Grund ihrer Recherchen die Arbeitsbedingungen der Prostituierten für gut befand. Staatsanwalt Wolf hat sogleich nach der Urteilsverkündung vorsorglich das Rechtsmittel der Revision eingelegt und wartet die ausführliche Urteilsbegründung der Kammer ab.
Wie berichtet, hatte der Ankläger dem 47-Jährigen vorgeworfen, für die Produktion pornografischer Filme mindestens sieben nach einer Razzia namentlich bekannten Frauen aus Rumänien und Ungarn für jeweils drei bis vier Wochen aus Ungarn durch einen von ihm engagierten Werber eingeschleust zu haben, die dann bei den "Gang-Bang-Parties" mit ihren Kolleginnen gemeinschaftlich zu Diensten ihrer Freier der Prostitution nachgehen mussten.
47-Jähriger aus Seligenstadt stand als mutmaßlicher Zuhälter vor Landgericht
HANAU (stö). Im Prozess "Gewerbsmäßige Ausbeutung durch Prostitution" am Hanauer Landgericht, in dem ein 47- jähriger Mann aus Seligenstadt und Inhaber des Etablissements "X-Treff" in Hammersbach auch wegen Einschleusen von Ausländern, Zuhälterei und Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz angeklagt war, gab es überraschend einen Freispruch.
So entschied jetzt nach mehreren Verhandlungstagen die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Klaus Frech, obwohl Staatsanwalt Tobias Wolf für den gelernten Heizungsinstallateur wegen der angeklagten Tatvorwürfe eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten beantragt hatte. Die Kammer stützte sich in der Urteilsentscheidung im Wesentlichen auf das Gutachten einer noch kurzfristig geladenen Sachverständigen des Berliner Bundesverbandes für sexuelle Dienstleistungen, die auf Grund ihrer Recherchen die Arbeitsbedingungen der Prostituierten für gut befand. Staatsanwalt Wolf hat sogleich nach der Urteilsverkündung vorsorglich das Rechtsmittel der Revision eingelegt und wartet die ausführliche Urteilsbegründung der Kammer ab.
Wie berichtet, hatte der Ankläger dem 47-Jährigen vorgeworfen, für die Produktion pornografischer Filme mindestens sieben nach einer Razzia namentlich bekannten Frauen aus Rumänien und Ungarn für jeweils drei bis vier Wochen aus Ungarn durch einen von ihm engagierten Werber eingeschleust zu haben, die dann bei den "Gang-Bang-Parties" mit ihren Kolleginnen gemeinschaftlich zu Diensten ihrer Freier der Prostitution nachgehen mussten.
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