16.12.2008, 05:35
RoryRock schrieb:Ist sehr wohl zulässig, aber nicht in der Öffentlichkeit![]()
Mit anderen Worten auf den Zimmern in den bayrischen Clubs ist FO standard, mit wenigen Ausnahmen.
RR, ;RR
Zitat:Quelle:
§ 6
Kondomzwang bei ProstituiertenWeibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr, Kondome zu verwenden.
http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/all...hyv/dv.htm
Ich denke das ist eindeutig!
Wenn auf dem Zimmer etwas anderes gemacht wird, sei es den beiden gegönnt, aber sie wissen dann beide, dass es illegal ist!
So san's halt die Bayern! Schnaxeln nur mit Gummi!

carolusMAGNUS
